in der Grund

Die Entwicklung des Gemeinwesens in unserem Dorf

Eine Folge der deutschen Revolution von 1848 war das „Gesetz für die Landgemeinden“ aus dem Jahre 1852. Darin wurde angeordnet, dass sich die größeren Gemeinden einen Gemeindeausschuss zu wählen hatten. Der Gemeindevorsteher wurde bisher durch das königliche Amt eingesetzt. Die Gerzer Bürger zogen es zunächst vor, ihrem Gemeindevorsteher zwei Beigeordnete zur Seite zu wählen.

Am 7. November 1852 fand eine Versammlung sämtlicher Gemeindemitglieder statt, in der über die Stimmenverteilung der einzelnen Klassen abgestimmt wurde. Ackerleute, Halb-, Drittel- und Viertelspänner gehörten der ersten Klasse an und hatten je vier Stimmen. Die zweite Klasse stellten die Großköthner mit je drei Stimmen. Kleinkothsasssen und Brinksitzer hatten in der dritten Klasse je zwei Stimmen und je eine Stimme hatten in der vierten Klasse die Anbauer. In der oben erwähnten Versammlung waren 39 Personen mit Stimmrecht anwesend.

Der bisherige Gemeindevorsteher Fritz Sührig (Haus Nr. 8) leitete die oben genannte Ver- sammlung. Die nächste Gemeindeversammlung

fand am 2. Oktober 1853 statt. Hier wurde nun der Kothsasse Karl Stichnothe (Haus Nr. 11) zum Gemeindevorsteher gewählt, am 4. Oktober 1857 gefolgt vom Köthner Hartmann. In den nächsten Jahren wurde noch folgenden Bürgern das Vertrauen ausgesprochen: Am 5. März 1866 dem Viertel- spänner Friedrich Bartens, am 24. Oktober 1875 Friedrich Sührig, am 3. März 1883 Heinrich Schaper und am 5. Juni 1884 abermals Friedrich Bartens.

Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. November 1888, dass in Zukunft für Tanz- veranstaltungen eine Steuer zu entrichten sei, für Veranstaltungen mit einer Kapelle drei Mark und mit nur einer Handharmonika eine Mark.

Der Jahreswechsel 1892/93 stand ganz im Zeichen einer Veränderung der politischen Machtstrukturen innerhalb der Gemeinde. Das Stimmrecht wurde geändert. Richtete sich bisher die Anzahl der Stimmen nach der Größe und Tradition des Anwesens, so hatte nun jeder Einwohner eine Anzahl von Stimmen, die sich nach seinem Steueraufkommen richtete.

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